Ihr Notar in der Nähe - unkompliziert und rechtssicher.
Damit Sie Ihre Zukunft rechtssicher gestalten können.
Unser Notar für Sie
Kompetenter Partner in Sachen Recht
Sie möchten Ihre Zukunft gestalten und suchen einen qualifizierten Notar in der Nähe? Stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen und benötigen notarielle Betreuung? Dann sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig.
Von der Unternehmensgründung bis zum Immobilienkauf, von Eheverträgen bis zur Vorsorge für den Notfall: Sie finden bei uns professionelle Rechtsberatung zu allen rechtlichen Themen. Ehrlich, persönlich und vertraulich.
Als Ihr Notar beraten und handeln wir immer unparteilich und neutral. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen lösungsorientierte Ansätze für Ihre rechtlichen Belange – im Interesse aller beteiligten Parteien. Sehen Sie uns als starken Partner, dem Sie in rechtlichen Fragen und unsicheren Zeiten vollauf vertrauen können.
Ob notarielle Beglaubigung für das Grundbuchamt, notarielle Beurkundung von Eheverträgen, Nachlassverwaltung oder Schenkung – unser Notar informiert Sie ausführlich über die jeweilige Rechtslage und Ihre Möglichkeiten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Vorhaben unterstützen zu können.
Unsere Kanzlei– Ihre Vorteile
- persönliche Beratung mag jeder – wir auch
- seit über 25 Jahren für Sie im Einsatz
- ein Ansprechpartner für alle Fälle durch breites Fachwissen
- professionell und unkompliziert
Notarielle
Beglaubigung
Von der Unterschrift bis zum Grundstückskauf – wir informieren Sie über alle Details zur Beglaubigung.
Notarielle
Beurkundung
Für rechtssichere Regelungen zwischen allen Parteien – wir beraten umfassend vor jeder Beurkundung.
Notarielles
Testament
Damit Ihr Wille auch wirklich umgesetzt wird – wir beraten und unterstützen rund ums Testament.
Das sagen unsere Mandanten
" Diese Kanzlei ist die geballte Ladung an juristischer Kompetenz. Sie decken alle Fachbereiche ab! Kann ich nur empfehlen ... "
Notarielle Beglaubigung
Was ist das und wann brauchen Sie sie?
Eine notarielle Beglaubigung dient dazu, die Richtigkeit einer Unterschrift oder einer Abschrift zu bescheinigen. Mit ihr wird also durch einen Notar die Echtheit eines Schriftstückes bestätigt.
Um die Echtheit einer Unterschrift beglaubigen zu können, müssen die Mandant*innen das Schriftstück vor dem Notar unterschreiben. Durch seine Anwesenheit kann er bezeugen, dass die Signatur echt ist und alles korrekt abgelaufen ist. Für manche privaten Verträge sowie beim Grundbuchamt und für Vollmachten ist die notarielle Beglaubigung oft eine Voraussetzung.
Auch im Alltag sind Beglaubigungen notwendig
Notarielle Beglaubigungen werden nicht nur bei großen Vorhaben wie der Eintragung ins Grundbuch oder dem Grundstückskauf notwendig. Oft werden bei der Einschreibung zum Studium Kopien des Abiturzeugnisses von der Universität auch notariell beglaubigt verlangt.
Möchten Sie für andere Personen in deren Namen Rechtsgeschäfte vornehmen oder Entscheidungen treffen, benötigen Sie eine notarielle Vollmacht. Die Beglaubigung verringert das Risiko, dass Ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt wird. Von der Generalvollmacht vom Notar bis zur Vorsorgevollmacht informiert Sie unser Notar in Witten über die unterschiedlichen Formen und Ihre Möglichkeiten.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, eine beglaubigte Kopie benötigen oder Dokumente beglaubigen lassen möchten. Unser Notar versorgt Sie mit qualifizierten Empfehlungen und informiert im Einzelgespräch auch über die individuellen anfallenden Notarkosten.
Notarielle Beurkundung
Wozu dient eine notarielle Beurkundung?
Bei einer notariellen Beurkundung protokolliert ein Notar die abgegebenen Erklärungen aller Anwesenden und erstellt eine offizielle Urkunde. Im Rahmen dieser Beurkundung belehrt er alle Beteiligten über die Bedeutung dieser Vereinbarung sowie deren Tragweite.
Gesetzlich vorgeschrieben ist dieses Vorgehen beispielsweise bei einem Grundstückskaufvertrag, einem Erbverzichtsvertrag oder einem Ehevertrag. Auch bei einer Adoption oder einer offiziellen Vaterschaftsanerkennung fällt häufig eine notarielle Beurkundung an.
Aus rechtlicher Sicht ist eine Beurkundung eine schriftliche Erklärung. In ihr sind bestimmte Sachverhalte oder Tatbestände festgehalten. Vor dem Gesetz ist die notarielle Beurkundung hierbei die stärkste Form und hat daher juristisch gesehen auch das meiste Gewicht.
Beurkundung ist nicht gleich Beurkundung
Eine notarielle Urkunde müssen alle anwesenden Parteien unterschreiben, um die Gültigkeit zu gewährleisten. Das ist gerade bei Immobilien- und Grundstückskaufverträgen oder auch dem Einräumen von Wohnrechten der Fall. Es gibt aber auch die einseitige notarielle Beurkundung. Wenn nur ein bestimmter Mensch eine Willenserklärung abgeben möchte. Das ist beispielsweise bei Erbverträgen, öffentlichen Testamenten, Schenkungen oder Abtretungen und Verzichten der Fall.
Deshalb geht eine Beurkundung grundsätzlich auch immer mit einer umfassenden, qualifizierten Beratung einher. Schließlich sollen unsere Mandant*innen wissen, welche Auswirkungen ihre Entscheiden haben und welche Verantwortung sie unter Umständen eingehen.
Wir sind Mitglied bei Creditreform:
BONITÄT & RISIKOBEWERTUNG
www.creditreform.de
Notarielles Testament
Warum ist ein notarielles Testament sinnvoll?
Für die meisten Menschen ist der Notar gedanklich eng mit der Testamentserstellung verknüpft. Doch manche stellen sich auch die Frage: Warum brauche ich für mein Testament eigentlich einen Notar? Richtig ist: Auch das eigenhändige Testament kann ohne Notar rechtlich gültig sein. Allerdings kennt nicht jeder die erforderlichen gesetzlichen Formvorgaben. Daher sind viele handgeschriebene Testamente leider nicht rechtskräftig.
Als Notar nehmen wir nicht nur das Testament entgegen, wir führen auch bei Unsicherheiten und Fragen eine umfassende Beratung zum Testament durch– damit Sie Ihre Willenserklärung mit gutem Gefühl abgeben können.
Der häufigste Grund für ein Testament ist die Erbfolge nach dem Tod. Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament sieht vor, dass die engsten Verwandten zuerst berücksichtigt werden. Zu den Erben erster Ordnung zählen Kinder und Enkelkinder des Erblassers. In der zweiten Ordnung werden Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen bedacht. Auch geschiedene Eltern fallen hier in die zweite Ordnung.
Onkel, Tanten, Großeltern sowie Cousinen und Cousins werden erst in der dritten Ordnung berücksichtigt. Möchte der Erblasser die Reihenfolge oder die Höhe der Anteile ändern, lässt sich die Erbfolge mit dem Testament umordnen. Erben ohne ein Testament führt oft zu Streitigkeiten unter den Beteiligten.
Eine Besonderheit stellt das Berliner Testament für Stiefkinder dar. Hierüber beraten wir sie umfassend im persönlichen Gespräch.
Sie fragen – wir antworten
Gerade im Rahmen des Erbrechts und der Nachlassregelung gibt es viele Vorschriften und Einzelheiten, die bedacht werden sollten. Schließlich wollen Sie Ihr Testament ja wirklich rechtssicher und Ihren Nachlass nach Ihrem Willen geregelt wissen. Darum nehmen wir uns als Ihr Notar Zeit für unsere Mandant*innen und beraten in allen Einzelheiten.
Wann ist ein Testament sinnvoll?
- um den Nachlass nach dem Tod zu regeln
- bei Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge
- wenn größere Werte vererbt werden
- für gerechte oder spezifische Verteilung unter mehreren Erben
- um eine Unternehmensnachfolge zu regeln